Fritsch & Baier Steuerberatung
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Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch

bei Betriebsprüfungen werden Fahrtenbücher immer häufiger sehr genau überprüft und in vielen Fällen mangels Ordnungsmäßigkeit nicht anerkannt. Nachfolgend wollen wir, auszugsweise, einige Fehler aufzeigen, die bei Betriebsprüfungen dazu geführt haben, dass Fahrtenbücher verworfen wurden:

Formelle Fehler

  • Fahrtenbücher, die mit dem Programm „Excel“ geführt werden
  • Fahrtenbücher, die als Lose-Blatt-Listen geführt und nicht gebunden werden

Inhaltliche Fehler

  • Kilometerangaben laut Werkstattrechnungen oder TÜV-Belegen stimmen nicht mit den Angaben im Fahrtenbuch überein
  • Ort der besuchten Tankstelle/Werkstatt ist nicht im Fahrtenbuch aufgeführt
  • Fehlende Angaben zu den Namen der Kunden bzw. zum Ort der Kunden
    Bei Handelsvertretern gibt es Erleichterungen bezüglich dem Aufzeichnungsumfang. Zu Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchtem Geschäftspartner ist anzugeben, welche Kunden an welchem Ort besucht wurden. Ein Termin-kalender, der die Namen enthält, kann nicht dem Fahrtenbuch beigefügt werden
  • mehrere Rechenfehler bei den Kilometerangaben

Ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, erfolgt die Versteuerung der privaten Nutzung von Fahrzeugen nach der 1%-Regelung. Dies kann - über einen Prüfungszeitraum von 3 Jahren betrachtet – zu hohen Steuernachzahlungen führen.

Für Fragen in Zusammenhang mit Fahrtenbüchern stehen wir gerne zur Verfügung.


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